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Seminar Wasserrettung mit Erster Hilfe

30. Mai bis 01. Juni 2008 Rechtliches, Tipps und Tricks in Theorie und Praxis – speziell für den Jugendleiter im Fischereiverein

 

Als Jugendleiter/in in der Fischerjugend ist man oft mit der Jugendgruppe in der Natur unterwegs. Doch gerade in der Natur lauern Gefahren, die wir nur zu gerne übersehen.

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Jeder von uns kennt die Situationen: Die Jugendlichen hantieren mit Messern, werfen unvorsichtig ihre Angeln aus, treten in ein Wespennest oder rutschen im Eifer der Anlandung ins Wasser. Es ist z.B. ein sehr großer Unterschied, ob man bewusst und vergnügt im warmen Wasser eines Schwimmbades seine Runden dreht oder plötzlich angezogen mit dicker Kleidung ins kalte Wasser fällt. Der Jugendleiter steht in der Verantwortung und muss handeln. Er muss in Erste Hilfe ausgebildet sein und wissen, was zu tun ist.

Damit die Jugendleiter für alle (Not-)Fälle gewappnet sind, Ruhe bewahren und richtig handeln, wurde Ihnen in diesem Seminar das nötige Handwerkszeug vermittelt.

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Es wurden rechtliche Fragen zu Aufsichtspflicht und Haftung geklärt, sicheres Handeln im Notfall erlernt und in praktischen Fallbeispielen ausprobiert. Die Wasserrettung übten die Teilnehmer direkt vor Ort am Brombachsee. Dort erfuhren sie, was es heißt, mit Kleidung einen ins Wasser gefallenen Jugendlichen zu retten. Natürlich musste nicht jeder Teilnehmer ins Wasser, doch wer sein theoretisch Gelerntes auch praktisch unter Anleitung umsetzen mochte, hatte hier die Gelegenheit dazu.

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Jeder Teilnehmer erhielt nach erfolgreichem Abschluss des Seminars einen offiziellen Ausweis / Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an: „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (8 UE). Die Teilnehmer können nun nach der Absolvierung des Kurses als Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Dieser Kurs ist in Deutschland für den Erwerb des PKW- oder Motorrad-Führerschein Pflicht.

Peter Möhrle

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