Eigene
Organisationsform der Jugendarbeit
Die
Fischerjugend ist innerhalb der Fischereivereine und
Fischereiverbände in Bayern eine organisatorisch selbstständige
Einheit. Dies bedeutet, dass sie ihre Angelegenheiten im Rahmen der
Satzungen in ihren eigenen Entscheidungsgremien fällt und
hierbei auch festlegt, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzt. Die
Fischerjugend tritt in Bayern auf allen drei Ebenen (Landes-,
Bezirks- und Vereinsebene) auch nach außen hin einheitlich auf
und hat dies erkennbar gemacht durch das Signet der Bayerischen
Fischerjugend:
In
der Bayerischen Fischerjugend sind alle Kinder und Jugendlichen unter
21 Jahren, die Mitglied in einem Angelverein sind, automatisch
Mitglied. Zur Zeit sind dies ca. 14.000 Jugendliche unter 18 und
weitere ca. 13.000 über 18 bis 27 Jahre. Im Wesentlichen
beschränkt sich die Arbeit der Fischerjugend in den Vereinen auf
die Altersgruppe der 10- bis 16jährigen. Mittlerweile beginnen
aber auch einzelne Vereine eine Gruppenarbeit mit Kindern unter 10
Jahren. Bei diesen Kindergruppen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit
weniger auf dem Angeln, sondern mehr im Bereich der
Gewässererforschung.
Organisationsstruktur
Die
Jugendarbeit der Fischerjugend ist auf drei Ebenen in Bayern und auch
in unserem Bundesverband ähnlich organisiert.
Verein
Die
Jugendarbeit im Verein wird von der Jugendgruppe selbständig
bestimmt, an deren Spitze ein Jugendleiter sowie ein Jugendsprecher
steht.
Bezirk
Die
Jugendleiter treffen sich mehrfach im Jahr auf Bezirksebene und
bestimmen dort im Abstand von mehreren Jahren eine
Bezirksjugendleitung mit dem Bezirksjugendleiter an der Spitze. Die
Bezirksjugendleitung besteht je nach Bezirk aus einer
unterschiedlichen Anzahl von Personen. Die Bezirksjugendleitung ist
für die Durchführung von Veranstaltungen aller Art
zuständig sowie für die Zusammenarbeit mit den
Vereinsjugendgruppen
und der Landesjugendleitung.
Land
Bayern
Jährlich
im März findet der Landesjugendausschuss statt, zu dem die
Jugend aus den acht Fischereiverbänden in Bayern jeweils zwei
bis acht Delegierte (je nach Größe des Verbandes)
entsendet. Der Landesjugendausschuss wählt alle drei Jahre eine
siebenköpfige Landesjugendleitung, die aus dem
Landesjugendleiter, seinem Stellvertreter, einem Jugendschatzmeister,
einem Jugendsportwart für Casting, sowie drei Beiräten besteht. Die
Landesjugendleitung ist zuständig für die Durchführung
des gesamten Arbeitsprogramms der Fischerjugend auf Landesebene. Der
Landesjugendleitung ist hauptamtliches Personal zur Seite gestellt
das aus einem Jugendsekretär (3/4-Stelle), einem pädagogischen Mitarbeiter (1/2 Stelle) und einer Verwaltungsmitarbeitern (1/2
Stelle) besteht. In der Geschäftsstelle des
Landesfischereiverbands Bayern unterhält die Landesjugendleitung
ein Büro, das für die organisatorischen Arbeiten auf
Landesebene und für die Betreuung aller Jugendleiter
in Bayern
zuständig ist.
Bundesrepublik
Deutschland
Unser
Bundesverband ist der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) mit Sitz
in Offenbach am Main. Jährlich im Frühjahr findet der Bundesjugendtag der VDSF-Jugend statt, zu dem die Landesjugendleitung ihre Delegierten entsendet. Der Bundesjugendtag legt die Richtlinien
der Arbeit der VDSF-Jugend fest und wählt eine siebenköpfige
ehrenamtliche Bundesjugendleitung. Die Bundesjugendleitung ist mit relativ geringen finanziellen Mitteln und
nur stundenweise mit hauptamtlichem Personal ausgestattet, so dass
sie den Jugendleitern in den Vereinen nur wenig Service und
Informationen zur Verfügung stellen kann. Die VDSF-Jugendleitung
ist in erster Linie dafür verantwortlich, die Arbeit der
Landesverbandsjugendleitungen innerhalb des VDSF
zu koordinieren und
Fortbildungsmöglichkeiten für diese anzubieten.