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Organisation und Aufgaben

Eigene Organisationsform der Jugendarbeit

Die Fischerjugend ist innerhalb der Fischereivereine und Fischereiverbände in Bayern eine organisatorisch selbstständige Einheit. Dies bedeutet, dass sie ihre Angelegenheiten im Rahmen der Satzungen in ihren eigenen Entscheidungsgremien fällt und hierbei auch festlegt, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzt. Die Fischerjugend tritt in Bayern auf allen drei Ebenen (Landes-, Bezirks- und Vereinsebene) auch nach außen hin einheitlich auf und hat dies erkennbar gemacht durch das Signet der Bayerischen Fischerjugend:

In der Bayerischen Fischerjugend sind alle Kinder und Jugendlichen unter 21 Jahren, die Mitglied in einem Angelverein sind, automatisch Mitglied. Zur Zeit sind dies ca. 14.000 Jugendliche unter 18 und weitere ca. 7.000 über 18 bis 21 Jahre. Im Wesentlichen beschränkt sich die Arbeit der Fischerjugend in den Vereinen auf die Altersgruppe der 10- bis 16jährigen. Mittlerweile beginnen aber auch einzelne Vereine eine Gruppenarbeit mit Kindern unter 10 Jahren. Bei diesen Kindergruppen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit weniger auf dem Angeln, sondern mehr im Bereich der Gewässererforschung.

Organisationsstruktur

Die Jugendarbeit der Fischerjugend ist auf drei Ebenen in Bayern und auch in unserem Bundesverband ähnlich organisiert.

 

Verein

Die Jugendarbeit im Verein wird von der Jugendgruppe selbständig bestimmt, an deren Spitze ein Jugendleiter sowie ein Jugendsprecher steht.

Bezirk

Die Jugendleiter treffen sich mehrfach im Jahr auf Bezirksebene und bestimmen dort im Abstand von mehreren Jahren eine Bezirksjugendleitung mit dem Bezirksjugendleiter an der Spitze. Die Bezirksjugendleitung besteht je nach Bezirk aus einer unterschiedlichen Anzahl von Personen. Die Bezirksjugendleitung ist für die Durchführung von Veranstaltungen aller Art zuständig sowie für die Zusammenarbeit mit den Vereinsjugendgruppen
und der Landesjugendleitung.

 

Land Bayern

Jährlich im März findet der Landesjugendausschuss statt, zu dem die Jugend aus den acht Fischereiverbänden in Bayern jeweils zwei bis acht Delegierte (je nach Größe des Verbandes) entsendet. Der Landesjugendausschuss wählt alle drei Jahre eine siebenköpfige Landesjugendleitung, die aus dem Landesjugendleiter, seinem Stellvertreter, einem Jugendschatzmeister, einem Jugendsportwart für Casting, sowie drei Beiräten besteht. Die Landesjugendleitung ist zuständig für die Durchführung des gesamten Arbeitsprogramms der Fischerjugend auf Landesebene. Der Landesjugendleitung ist hauptamtliches Personal zur Seite gestellt das aus einem Jugendsekretär (3/4-Stelle), einem pädagogischen Mitarbeiter (1/2 Stelle) und einer Verwaltungsmitarbeitern (1/2 Stelle) besteht. In der Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands Bayern unterhält die Landesjugendleitung ein Büro, das für die organisatorischen Arbeiten auf Landesebene und für die Betreuung aller Jugendleiter
in Bayern zuständig ist.

Bundesrepublik Deutschland

Unser Bundesverband ist der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) mit Sitz in Offenbach am Main. Jährlich im Frühjahr findet der Bundesjugendtag der VDSF-Jugend statt, zu dem die Landesjugendleitung ihre Delegierten entsendet. Der Bundesjugendtag legt die Richtlinien der Arbeit der VDSF-Jugend fest und wählt eine siebenköpfige ehrenamtliche Bundesjugendleitung. Die Bundesjugendleitung ist mit relativ geringen finanziellen Mitteln und nur stundenweise mit hauptamtlichem Personal ausgestattet, so dass sie den Jugendleitern in den Vereinen nur wenig Service und Informationen zur Verfügung stellen kann. Die VDSF-Jugendleitung ist in erster Linie dafür verantwortlich, die Arbeit der Landesverbandsjugendleitungen innerhalb des VDSF
zu koordinieren und Fortbildungsmöglichkeiten für diese anzubieten.

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