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Natur und Umwelt

Das höchste Gremium der Bayerischen Fischerjugend, der Landesjugendausschuss, hat schon 1996 das folgende Arbeitsprogramm für die Jugendgruppen beschlossen:

Die Jugendlichen sollen das Gleichgewicht der Natur erkennen und in der Lage sein, ihren eigenen Stellenwert im Ökosystem als Heger und Nutzer der Natur zu reflektieren. Sie sollen ein Gefühl für die heimische Natur entwickeln. Sie sollen über Kenntnisse verfügen, die es ihnen erlauben, zu erkennen, wenn sich Flora und Fauna am und im Gewässer verändern.

Die Jugendlichen werden in der Jugendgruppe über das Zusammenspiel von Tieren und Pflanzen in den Gewässer-Ökosystemen unterrichtet.Es sollen Lernprogramme und Lernziele für Jugendliche unterschiedlichen Alters aufgestellt werden. Lernen darf in der Fischerjugend dabei nicht „Schule“ sein, sondern muss immer auf das praktische

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Ziel hin orientiert sein. Lernen bedeutet daher immer Lernen in der freien Natur. Die Jugendlichen lernen im Freien, Pflanzen und Tiere am und im Gewässer zu bestimmen.

Die Jugendgruppe soll eine kleine Bibliothek von naturkundlichen Büchern und Bestimmungsbüchern besitzen. Die Jugendlichen können hierzu einen „Bücherwart“ bestimmen, der über die Ausleihe dieser Bücher wacht.

Es ist sinnvoll, die Jugendlichen mit der Methode der Gewässerkartierung vertraut zu machen. Die Jugendlichen führen dann in Zusammenarbeit mit dem Verein regelmäßige Kartierungen der Gewässer durch, um Veränderungen der Gewässerstruktur und qualität feststellen zu können.

Mit Hilfe der chemischen Gewässeruntersuchung können die Jugendlichen feststellen, ob sich ein Gewässer ökologisch verbessert oder verschlechtert.

Die Jugendlichen sollen in der Fischerjugend die Ziele des Naturschutzes am und im Gewässer erlernen und praktische Maßnahmen des Naturschutzes am und im Gewässer gemeinsam durchführen.

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Die Jugendlichen lernen an praktischen Beispielen. Sie führen Naturschutzmaßnahmen am und im Gewässer durch, wie zum Beispiel:

  • Übernahme von Bachpatenschaften
  • Bepflanzung von Gewässerufern an ökologisch sinnvollen Stellen
  • Brutpflege(WV-Boxen, Zandernester)
  • Bestandspflege bedrohter Fischarten
  • Säuberung der Gewässer von Abfall und Unrat
  • Bau von Vogelbrutmöglichkeiten (Nistkästen, Bruthöhlen) am Gewässer

Der Nistkastenbau ist eine immer wiederkehrende Aufgabe bei der Fischerjugend.

Die Jugendlichen sollen auch mit anderen Naturschutz-Jugendgruppen zusammenarbeiten, um dem Naturschutz am und im Gewässer ein größeres Gewicht zu geben.

Die Jugendgruppen arbeiten vor Ort zum Beispiel mit den Jugendgruppen der Jugendorganisation des Bund Naturschutzes, der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogelschutz, mit Greenteam (Jugendorganisation von Greenpeace) und Schülergruppen zusammen. Das Ziel hierbei ist es, gemeinsam Naturschutzprojekte zu betreuen.

Projekt Bachpatenschaft

Bachpatenschaft - Was ist das?

Alle Gewässer brauchen Schutz und Pflege. Daher sind Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung eine öffentlich-rechtliche Aufgaben. Zuständig sind - je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers - der Freistaat Bayern, die Bezirke oder die Gemeinden. Anstelle der Gemeinden können auch Wasser- und Bodenverbände die Aufgaben des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung übernommen haben. Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere Gewässerpflegemaßnahmen, wie die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer und der Uferstreifen und die Räumung und Reinigung des Gewässerbettes.

Welche Gewässer kommen für eine Bachpatenschaft in Frage?

In erster Linie kommen sogenannte Gewässer "dritter Ordnung", die in der Unterhaltspflicht der Gemeinden liegen, in Frage. Bei Gewässern erster und zweiter Ordnung handelt es sich um Gewässer, für deren Unterhaltung und Gewässerpflege das Land Bayern oder der Bezirk verantwortlich sind.

Wie wird man Bachpate?

Die richtige Adresse um eine Bachpatenschaft zu gründen, ist die Gemeinde, in deren Gemarkung das Gewässer liegt. Hier sollte der Jugendleiter vorstellig werden.

Wie soll so ein Antrag aussehen?

Der Antrag sollte den Namen des Vereins, sowie des Ansprechpartners (Jugendleiter) enthalten, den Namen des Gewässers sowie die Bezeichnung des Teilabschnittes, die Zielsetzung der Patenschaft, geplante Maßnahmen sowie Angaben über die mutmaßliche Dauer der selbst übernommenen Aufgaben. Es empfiehlt sich, die Bachpatenschaft vertraglich mit der Gemeinde zu vereinbaren.

Ziel einer Bachpatenschaft

Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, den verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten dabei zu unterstützen, das Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem naturnahen Zustand zu erhalten oder soweit wie möglich in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern damit die biologische Wirksamkeit der Gewässer und das öffentliche Bewusstsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer gleichermaßen. Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewusste, Jugendgruppen eine gute Möglichkeit, in einem vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen Bereich aktiv mitzuwirken.

Welche Aufgaben kann man mit der Jugendgruppe als Bachpate übernehmen?

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  • Regelmäßiges Beobachten des/der Baches/Bäche.
  • Dokumentieren ihres Zustandes (Kartierung) und ihrer Veränderungen einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt.
  • Beobachten und untersuchen der Gewässergüte (biologische und chemische Untersuchung).
  • Weitergeben der Informationen an die Unterhaltungspflichtigen und Aufsichtsbehörden.
  • Mitarbeit bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Hierzu gehören zum Beispiel Uferbepflanzungen oder Reinigungsaktionen.
  • Information und Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Mitbürger zur Förderung des Bewusstseins für den besonderen ökologischen Wert eines Gewässers und zum verantwortungsbewussten Handeln am Gewässer.
  • Außerdem lernen die Jungfischer die vielfältigen Funktionen der Gewässer und ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt am praktischen Beispiel kennen.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu beachten?

Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:

  • Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten (Bezirke, Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände) unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
  • Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten (Bezirke, Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände) unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
  • Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbau bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.
  • Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie gegebenenfalls weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.
  • Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten. Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.
  • Bachpatenschaften haften, unabhängig von einer Kostenerstattung, im vollen Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.

Weitere Informationen zum Thema beim Bayerischen Umweltministerium

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